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Pflegezeitgesetz

Mit Einführung des Pflegezeitgesetzes soll die Möglichkeit geschaffen werden, Zeit für pflegebedürftige Angehörige zu haben und dabei einen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung nach dem Ende der Pflegezeit zu wahren.

Es gibt zwei Möglichkeiten:

  1. Freistellung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung:

    Wer? Nahe Angehörige
    Wann? In einer akut aufgetretenen Pflegesituation
    Wie lange? Bis zu 10 Arbeitstage
    Wichtig: Verhinderung und voraussichtliche Dauer müssen dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden. Auf Verlangen ist dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorzulegen.
     
  2. Pflegezeit

    Wer? Nahe Angehörige
    Wann? Längere Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen in der häuslichen Umgebung, wenn die Pflege selbst übernommen wird (ergänzend kann auch ein ambulanter Dienst eingeschaltet werden).
    Wie lange? Bis zu 6 Monate besteht ein Rechtsanspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit
    Wichtig: Ankündigung beim Arbeitgeber spätestens 10 Tage vor Beginn der Pflegezeit. Gleichzeitig muss die Dauer angegeben werden und ob eine vollständige oder teilweise Freistellung gewünscht wird.
    Kein Anspruch in Kleinbetrieben.